Jede/r Mieter/in verpflichtet sich, die Anweisungen von Gecko Sport Baden zu akzeptieren.
Bei schlechten Wetterverhältnissen gibt es keine Rückerstattung.
Jede/r Mieter/in haftet für verursachte Schäden an Drittpersonen mit der eigenen Privathaftpflichtversicherung.
Bei Beschädigung des Mietmaterials kommt der/die Mieter/in für die Reparatur oder Ersatz auf (Art. 257f und Art. 267 OR). Railschäden gehen immer zu Lasten der MieterInnen.
Jede/r Mieter/in haftet bei Diebstahl mit der eigenen Hausratsversicherung.
Die Mietkosten müssen bei Mietbeginn bar bezahlt werden.
Bei einer Reservation ist ein Akonto von Fr. 50.- zu bezahlen.
Angerechnet werden 2 Miettage bis Ende der laufenden Saison.
Saisonmieten werden bis Ende der laufenden Saison voll angerechnet.